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Auswertung der Supervision

 

Der Supervisionsprozeß muss in regelmäßigen Intervallen von allen Beteiligten gemeinsam ausgewertet werden. Basis der Auswertung ist der Supervisionsvertrag. Darin ist geregelt, wann und wie die Auswertung erfolgt. Unerlässliche Elemente einer Auswertung sind Fragen nach der ursprünglichen Absicht, der Wirkung, dem Verlauf und der künftigen Zielsetzung der Supervision.

Der Begriff Supervision wird im angelsächsischen Sprachraum häufig für eine Vorgesetzten- oder Kontrollfunktion verwendet und ist mit dem hier gemeinten, im deutschen Sprachraum üblichen Begriff nicht identisch. Die Berater und Beraterinnen eines Supervisionsprozesses werden mit Supervisor / Supervisorin, die Leistungsnehmenden mit Supervisand / Supervisandin bezeichnet. Für Supervision wurde früher auch der Begriff ”Praxisberatung” verwendet.

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